Blutprobe gilt auch ohne richterlichen Beschluss

“Nach einer Drogenfahrt darf einem Autofahrer der Führerschein auch dann entzogen werden, wenn ihm die Blutprobe ohne richterliche Anordnung entnommen wurde. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss.”

Nach aktueller Meldung der dpa darf auch eine Blutprobe ohne richterlichen Beschluss entnommen werden. In einem Strafverfahren kann die Sache nach obigen Infos wieder anders aussehen.

Quelle
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/956419

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